Vom 21. Oktober 1981 in der zuletzt am 27. Februar 1999 geänderten Fassung.
(1) Der Verein trägt den Namen "Schach-Bezirksverband München e.V. im Bayerischen Schachbund".
(2) Er hat seinen Sitz in München.
(3) Der Verein ist in das Vereinsregister des für seinen Sitz zuständigen Amtsgerichts einzutragen.
(4) Der Verein wird im folgenden "Bezirksverband" genannt.
(1) Zweck des Bezirksverbandes ist die Pflege und Förderung des Schachsports. Der Bezirksverband ist Unterverband des Bayerischen Schachbundes e.V. (im folgenden BSB), Nürnberg, im Sinne der Satzung des BSB.
(2) Der Bezirksverband erfüllt die ihm nach Maßgabe der Satzung des BSB und der Beschlüsse der BSB-Bundesversammlung den Bezirksverbänden zugewiesenen Aufgaben und hat somit das Recht der Selbstverwaltung.
(3) Zum Aufgabenbereich des Bezirksverbandes gehört insbesondere die Durchführung einer Einzelmeisterschaft, einer Mannschaftsmeisterschaft und anderer Turniere nach Beschluss des Verbandsausschusses oder der Verbandsversammlung. Das Nähere regelt eine von der Verbandsversammlung zu beschließende Turnierordnung.
(3) Der Bezirksverband verfolgt im Rahmen seines Zwecks ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(4) Der Bezirksverband ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Vereinsmitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, die nicht dem Vereinszweck entsprechen.
(5) Der Bezirksverband darf keine Person durch Ausgaben, die seinem Zweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
Aktualisiert: 22. September 2009
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