Vom 29. Januar 1988
in der zuletzt am 27. Februar 2010 geänderten Fassung.
(1) Die Einzelheiten der Durchführung regelt der Veranstalter im Einvernehmen mit dem Spielleiter.
(2) Die Siegermannschaft erwirbt für das laufende Spieljahr den Titel „Münchner Blitz-Mannschaftsmeister”. Die erstplatzierten, teilnahmebereiten Mannschaften sind gemäß den Bestimmungen der Turnierordnung des Bayerischen Schachbundes zur Teilnahme an der Bayerischen Blitzschach-Mannschaftsmeisterschaft berechtigt.
(1) Zum Mannschafts-Pokalturnier kann jeder Verein eine Mannschaft melden. Mit der Ausschreibung kann der Spielleiter festlegen, dass jedem Verein die Meldung weiterer Mannschaften gestattet wird. Die Möglichkeit, weitere Mannschaften zu melden, kann eingeschränkt werden, um eine optimale Anzahl teilnehmender Mannschaften zu erreichen.
(2) Das Turnier wird im K. O.-System mit Mannschaftskämpfen an jeweils vier Brettern ausgetragen. Die Siegermannschaft erwirbt für das laufende Spieljahr den Titel „Mannschafts-Pokalsieger” und ist für das Mannschaftspokalturnier des Bayerischen Schachbundes als Vertreter des Bezirksverbandes München qualifiziert. Die Einzelheiten der Durchführung regeln die Spielleiter.
(3) Die Regelungen über die Münchner Mannschaftsmeisterschaft gelten – soweit sie anwendbar sind – entsprechend. Von den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 gelten im Finale und Halbfinale Teilsatz a), in den übrigen Runden Teilsatz b).
(4) Die Spielleitung kann einen Mannschafts-Pokalwettbewerb ausschreiben, in dem nur Spieler eingesetzt werden dürfen, die keine Stammspieler in dem Schachbezirk München übergeordneten Ligen sind. Dieser wird Münchner Ligapokal genannt. Es gelten die Regelungen aus Abs. 1 und 2.
(5) Sollte der Münchner Ligapokal (Abs. 4) stattfinden, kann das Münchner Mannschafts-Pokalturnier (Abs. 1) auf Vereine, die in dem Schachbezirk München übergeordneten Ligen spielen, und eine in der Ausschreibung des Ligapokals festgelegte Anzahl von Qualifikanten aus dem Ligapokal beschränkt werden.
(1) Zur Schnellschach-Mannschaftsmeisterschaft kann jeder Verein eine oder, soweit dies die Ausschreibung zulässt, mehrere Mannschaften melden. Die Einzelheiten der Durchführung regelt der Spielleiter.
(2) Der Sieger erhält den Titel „Münchner Schnellschach-Mannschaftsmeister” und ist für die Schnellschach-Regionalliga des Bayerischen Schachbundes vorberechtigt. Verzichtet er auf seine Qualifikation oder kann er sie aus anderen Gründen nicht wahrnehmen, so rückt die in der Tabelle jeweils nächstfolgende, aufstiegsbereite Mannschaft nach.
(3) Soweit die Turnierausschreibung nichts anderes bestimmt, gelten die Regelungen über die Münchner Mannschaftsmeisterschaft entsprechend.
Aktualisiert: 22. Januar 2012
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