Anschließend wurden auch an der Turnierordnung Änderungen vorgenommen. Viele waren eher Kleinigkeiten redaktioneller Art. Es gab aber auch inhaltliche Neuerungen.
Die Schnellschach-Einzelmeisterschaft wird von elf auch neun Runden verkürzt, um die An- und Abreise für die Spieler zu erleichtern. Auch sportlich ist das sinnvoll, denn bei einem Feld von ca. 30 Teilnehmern treffen in den Runden 10 und 11 nach Schweizer System oftmals Spieler mit großen Punkteabständen aufeinander.
Die Geldbußen in den bayerischen Ligen wurden insgesamt erhöht und etwas anders gestaffelt. Zudem wurde für einen Rückzug nach Meldefrist eine Geldbuße festgelegt. Im Einzelnen betragen die Strafen nun:
Oberliga:
- für Bretter 1 und 2: 80,00 €
- für Bretter 3 bis 6: 50,00 €
- für Bretter 7 und 8: 30,00 €
- für ein Nichtantreten zu einer Runde: 450,00 €
- für einen Rückzug nach dem Meldetermin: 750,00 €
Landes- und Regionalliga:
- für Bretter 1 und 2: 50,00 €
- für Bretter 3 bis 6: 30,00 €
- für Bretter 7 und 8: 10,00 €
- für ein Nichtantreten zu einer Runde: 250,00 €
- für einen Rückzug nach dem Meldetermin: 500,00 €
Die Anzahl der Stammspieler, die in einem Wettkampf nominiert werden müssen, ist nun drei statt bisher zwei. (Der ursprüngliche Antrag, der eine Erhöhung auf vier Stammspieler pro Wettkampf vorsah, fand keine Mehrheit.)
Außerdem wurde noch die Münchner Regelung übernommen, nach der Personen davon abgehalten werden können, als Schiedsrichter tätig zu werden, wenn sie sich als ungeeignet erweisen.
Das Bayerische Mannschaftspokalturnier findet ab 2014 mit 16 Mannschaften statt. Jeder Bezirk hat nun zwei Startplätze. (Eventuell wird deshalb in Zukunft in München ein Spiel um Platz 3 gespielt, um den ersten Nachrücker zu ermitteln.)
Weitere Änderungen sind unter anderem eine Präzisierung des direkten Vergleichs bei Punktgleichheit in den bayerischen Ligen sowie die Übertragung des Spielrechts von einem Verein auf einen anderen, ohne dass formal eine Fusion beschlossen wurde.
Komplett neu ist die Datenschutzordnung, die unter anderem in Einklang mit den Datenschutzgesetzen Deutschlands und Bayerns sowie der Datenschutzrichtlinie der Europäischen Union regelt, welche Daten der Bayerische Schachbund erfasst und verarbeitet und was mit den erfassten Daten geschieht.